Forschungszulage ECOM-S

Bundesministerium für Bildung und Forschung bestätigt innovative Konzepte von ECOM-S und STO

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Konzepte unserer Produkte ECOM-S und STO nach monatelanger, intensiver Recherche und Prüfung als innovativ bewertet.

Nach Maßgabe des Forschungszulagengesetzes (FZulG) wird die Entwicklung dieser Produkte daher steuerlich gefördert, da sie nachweislich auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen und auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen und damit schöpferisch sind.

Diese externe Bestätigung beweist einmal mehr, dass ECOM-S und STO die richtigen und innovativen Ansätze verfolgen und damit aktuellen Marktanforderungen gerecht werden.

FZulG_col.png